Abschlüsse

Es wird der Erste allgemeinbildende Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss vermittelt.

Mittlerer Schulabschluss (MSA, ehemals Realschulabschluss)
(am Ende der 10. Klasse in den Abteilungen I u. II möglich)

  • Voraussetzung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses:
    Teilnahme an den zentralen schriftlichen Prüfungen (unter Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches)
  • Teilnahme an den mündlichen Prüfungen
  • Leistungen entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    (vgl. § 30 APO)

  
Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA, ehemals Hauptschulabschluss)

(am Ende der 9. bzw. 10. Klasse in den Abteilungen I u. II)

Für den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Möglichkeit:
  • Teilnahme an den zentralen schriftlichen Prüfungen (unter Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches)
  • Teilnahme an den mündlichen Prüfungen
  • Leistungen entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
    (vgl. § 29, 1 APO)
  1. Möglichkeit ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung:
  • Die Leistungen am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 sind nach der Umrechnung in abschlussbezogene Noten (mittlerer Bildungsabschluss) mindestens „ausreichend“. Es sind Ausgleichs- und Ausschlussregelungen zu beachten (vgl. § 29, 2 und 3 APO).