Pädagogische audiologische Beratungsstelle


Wer sind wir?

Wir sind ein Team von Hörgeschädigtenpädagogen mit langjähriger Erfahrung in der pädagogisch-audiologischen Überprüfung von Hörstörungen. Hörstörungen können sich sowohl auf das periphere Hören (Außenohr, Mittelohr, Innenohr) wie auch auf das „zentrale“ Hören (= auditive Verarbeitung und Wahrnehmung ) beziehen.
Darüber hinaus haben wir umfangreiche Kenntnisse in der Überprüfung von Hörhilfen (Hörgeräten, Cochlea-Implantaten = CI) und deren Eignung für die festgestellte Hörstörung.

Wofür sind wir zuständig?

Für Kinder mit einer peripheren Hörschädigung ist es sehr wichtig, dass ihre Hörschädigung früh erkannt und sie möglichst schnell mit gut angepassten Hörhilfen versorgt werden. Dies ist insbesondere bei Kleinkindern und Schulkindern von großer Bedeutung, damit sie eine möglichst natürliche Hör- und Sprachentwicklung durchlaufen, bzw. den individuellen Möglichkeiten entsprechend in der Schule erfolgreich mitarbeiten können.

In unserer Schule überprüfen wir deshalb regelmäßig den Hörstatus aller durch uns unterrichteten und geförderten Kinder und Jugendlichen, um eine mögliche Veränderung frühzeitig zu erfassen. Ebenso ist es unsere Aufgabe, die Hörhilfen der Kinder und Jugendlichen auf ihre Funktionstüchtigkeit und auf ihre Effektivität hin konstruktiv-kritisch zu hinterfragen, um die auditiven Auswirkungen einer Hörschädigung so gering wie möglich zu halten. Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse werden mit den Eltern bzw. den zuständigen Pädagogen/innen erörtert, damit entsprechende Verhaltensweisen bzw. methodische Zugehensweisen optimiert werden.

Wir sind auch Ansprechpartner für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinen Schulen, die Fragen bezüglich des Hörstatus bzw. der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung eines/r ihrer Schüler/innen haben. Nach entsprechender Terminabsprache werden diese zusammen mit ihren Eltern zu einer pädagogisch-audiologischen Überprüfung eingeladen.

Ansprechpartner sind wir ebenfalls für Eltern, deren Kinder mit einer Hörschädigung in der allgemeinen Schule beschult werden. In diesen Fällen muss vorrangig abgeklärt werden, inwieweit die Hörstörung des Kindes und die hörtechnische Versorgung ein Sprachverstehen unter Störschallbedingungen (Umweltgeräusche) ermöglicht. Eine pädagogisch-audiologische Überprüfung unter diesem Gesichtspunkt ist immer Voraussetzung für eine ambulante Beratung und Unterstützung betroffener Schüler/innen in allgemeinen Schulen (siehe Integration).

Was machen wir?

Wir …

  • überprüfen das Hörvermögen mit und ohne Hörhilfen (= Audiogramm)
  • überprüfen Kinder hinsichtlich einer zentralen Hörstörung (= auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
  • überprüfen das Sprachverstehen mit den Hörhilfen sowohl in Ruhe als auch im Störschall (=Sprachaudiometrie)
  • arbeiten interdisziplinär mit den diagnostizierenden Medizinern und den versorgenden Akustikern zusammen
  • überprüfen Hörgeräte und Cochlea Implantate hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit und ihrer Effektivität
  • beraten Eltern in Bezug auf pädagogische Förderung und hörtechnische Versorgung ihres Kindes

Wo finden Sie uns?
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roth


Ingrid Roth

Leiterin der Abteilung III
Tel.: 040 – 428 485 -0
Ingrid.Roth(at)bsb.hamburg.de